Erfahrungsgemäß liegen die Bachelorzeugnisse oftmals zum Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor. In diesem Fall sind der Bewerbung aussagekräftige Modulbescheinigungen, ein Ausdruck des Transkripts o.Ä. beizufügen, so dass eine umfassende Rekonstruktion des Leistungsbildes möglich wird.
Ist auf Basis der vorliegenden Leistungsdokumentation und Arbeitsprobe die Feststellung der Eignung für die Studienaufnahme möglich (ggf. nach einem Auswahlgespräch), so wird eine vorläufige Zugangsberechtigung erteilt, die die Einschreibung in den Studiengang ermöglicht. Die endgültige Zugangsberechtigung erhält die Bewerberin oder der Bewerber automatisch mit der erfolgreichen Ein- bzw. Umschreibung in den Masterstudiengang:
Die endgültige Frist zur Um- oder Einschreibung und Vorlage der Zeugnisbescheinigung im Studierendensekretariat ist der 15.11. im Winter- bzw. der 15.5. im Sommersemester. Für die Um- oder Einschreibung muss das Zeugnis oder als Ersatz eine Zeugnisbescheinigung eingereicht werden. Nach den genannten Fristen ist keine Einschreibung in den Masterstudiengang mehr möglich. Erfolgt die Einschreibung auf Basis der Zeugnisbescheinigung, ist das Zeugnis bis zum Semesterende (31.3. im Wintersemester, 30.9. im Sommersemester) im Studierendensekretariat nachzureichen.
Im Fall der verpassten rechtzeitigen Um- bzw. Einschreibung kann NICHT vorstudiert werden!
Bei Fragen und Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an den Studienberater.